Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen medizinische Informationen zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen sicher elektronisch ausgetauscht werden. Um den sicheren Austausch von Informationen zu ermöglichen, ist der Aufbau und der Anschluss aller medizinischen Akteure an die Telematikinfrastruktur nötig. Dazu müssen zertifizierte Router, die ein VPN zur Telematikinfrastruktur aufbauen (Konnektoren) in jeder ärztlichen Versorgungseinrichtung an die vorhandene IT angeschlossen und betrieben werden.
Mit dem zugelassenen E-Health-Konnektor können bald auch Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ausgelesen werden. Auch die Implementierung der Kommunikationsplattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kann damit beginnen. Spätestens ab 1. Januar 2021 müssen die neuen Geräte und die damit nutzbaren Dienste in allen medizinischen Versorgungseinrichtungen vorhanden sein. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einrichtung der Konnektoren und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur liegt bei der betreffenden medizinischen Einrichtung. Es empfehlen sich, je neben der reinen Installation zusätzlich technisch organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz zu ergreifen.
Mit dem zugelassenen E-Health-Konnektor können bald auch Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ausgelesen werden. Auch die Implementierung der Kommunikationsplattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kann damit beginnen. Wir beraten Sie zu diesen Maßnahmen und bietet Ihnen die Überprüfung der erfolgten Installation der Telematikinfrastruktur in Ihrer Einrichtung an. Durch die Überprüfung stellen wir sicher, dass die Installation der Telematikinfrastruktur in Ihrer Einrichtung ordnungsgemäß erfolgt ist, korrekt betrieben wird und keine Risiken für den Datenschutz existieren.